Wichtige Änderungen für Cookie-Banner in der Schweiz: EDÖB-Leitlinien ab Januar 2025

Seit Januar 2025 gelten die neuen Leitlinien des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) für die Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien. Diese Richtlinien betreffen alle Schweizer Webseiten, die Cookies verwenden, und sollen sicherstellen, dass die Nutzer transparent und rechtssicher informiert werden. Die Anpassung der Cookie-Banner und der Umgang mit Nutzerdaten müssen nun den neuen Anforderungen entsprechen.
Was hat sich konkret geändert? Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wesentliche Anforderungen der neuen EDÖB-Leitlinien:
- Einwilligung der Nutzer: Webseitenbetreiber müssen vor der Verwendung von nicht notwendigen Cookies, wie zum Beispiel Tracking- oder Marketing-Cookies, die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen. Diese Zustimmung darf nicht voreingestellt sein, sondern muss aktiv vom Nutzer erteilt werden. Ein voreingestelltes „Opt-in“ für nicht notwendige Cookies ist nicht mehr erlaubt.
- Transparenz bei der Cookie-Nutzung: Betreiber von Webseiten sind verpflichtet, ihren Nutzern klar und verständlich zu erklären, welche Cookies verwendet werden und zu welchem Zweck. Dabei müssen sie genau angeben, ob und welche Daten erfasst werden, etwa für Analysen, Werbung oder andere Zwecke. Die Information muss für den Nutzer leicht zugänglich und nachvollziehbar sein.
- Individuelle Auswahl oder Ablehnung von Cookies: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Cookies individuell auszuwählen oder abzulehnen. Es muss einfach und verständlich für die Nutzer sein, ihre Präferenzen zu setzen, ohne dass sie zu viele komplizierte Schritte unternehmen müssen.
- Widerruf der Zustimmung: Eine wichtige Neuerung ist, dass Nutzer ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können. Wenn ein Nutzer seine Meinung ändert, muss er die Möglichkeit haben, seine Cookie-Einstellungen zu ändern oder alle gespeicherten Cookies zu löschen. Dieser Widerruf sollte so unkompliziert wie die ursprüngliche Zustimmung sein.
- Keine voreingestellten Zustimmungen: Eine klare Regelung ist, dass keine voreingestellten Zustimmungen (Opt-in) für nicht notwendige Cookies mehr erlaubt sind. Bei der ersten Interaktion mit einer Webseite müssen alle nicht zwingend notwendigen Cookies deaktiviert sein, und der Nutzer muss aktiv entscheiden, welche Cookies er zulässt. Mit dem iubenda Privacy und Cookie Generator können Sie ganz einfach einen Cookie-Banner gestalten und so sicher gehen, dass Sie nicht gegen die neuen Leitlinien verstossen.
Warum diese Leitlinien wichtig sind:
Obwohl die Schweiz nicht direkt an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden ist, empfiehlt der EDÖB, die neuen Leitlinien als Standard umzusetzen. Dies hilft nicht nur, rechtlichen Problemen vorzubeugen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer in die Webseite und deren Datenschutzpraktiken. Wer diese Anforderungen nicht umsetzt, riskiert rechtliche Konsequenzen und mögliche Bussgelder.
Für Webseiten, die auch Nutzer aus der EU ansprechen, gelten zusätzlich die Datenschutzvorgaben der EU. In diesem Fall müssen sowohl die EDÖB-Leitlinien als auch die DSGVO berücksichtigt werden, was eine doppelte Verantwortung für Webseiten-Betreiber bedeutet. Mehr zu DSGVO-Konformität in der Schweiz finden Sie in diesem Artikel „https://blog.swizzonic.ch/dsgvo-konformitaet-in-der-schweiz/„.
Fazit: Anpassung unbedingt erforderlich
Die neuen EDÖB-Leitlinien für Cookie-Banner sind seit Januar 2025 in Kraft und erfordern von allen Schweizer Webseiten, die Cookies verwenden, eine Anpassung der bestehenden Praktiken. Betreiber sollten sicherstellen, dass ihre Webseiten den neuen Anforderungen entsprechen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen der Nutzer zu fördern.
Wer jetzt die Cookie-Banner und die Handhabung von Nutzerdaten gemäss den neuen Vorgaben anpasst, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern sorgt auch für eine transparente und benutzerfreundliche Webseite, die den Datenschutz respektiert.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI geschrieben.