Countdown zur Einhaltung der Gesetzesvorschriften: So bringen Sie Ihre Website rechtzeitig in Einklang mit dem European Accessibility Act (EAA – Europäisches Barrierefreiheitsgesetz).

Nicht nur eine Pflicht: eine Chance, Ihr Publikum zu erweitern und Ihr Geschäft zu schützen.
Die digitale Landschaft verändert sich, und auch in Europa werden die gesetzlichen Vorgaben immer strenger. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Webseiten gemäss den neuen Vorschriften des European Accessibility Act (EAA) anpassen. Obwohl dieses Gesetz direkt für Unternehmen in der EU gilt, betrifft es auch Schweizer Unternehmen, die mit Kunden oder Partnern innerhalb der EU zusammenarbeiten. Wer die neuen Vorschriften ignoriert, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch wertvolle Marktanteile.
Was ist der EAA und wer ist betroffen?
Der European Accessibility Act (EAA) (EU-Richtlinie 2019/882) ist eine richtungsweisende EU-Verordnung, die darauf abzielt, Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Union zu harmonisieren. Das Hauptziel ist, sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es geht darum, den digitalen Raum inklusiver zu gestalten und Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten ausschliessen könnten.
Für Unternehmen in der Schweiz gibt es eine wichtige Info: Obwohl die EAA direkt nur für die EU-Mitgliedstaaten gilt, betrifft sie alle Schweizer Unternehmen, die mit EU-Kunden oder EU-Unternehmen zusammenarbeiten. Wenn Sie in irgendeiner Weise mit der EU verbunden sind – sei es durch e-Commerce, digitale Dienste oder Partnerschaften – müssen auch Sie sicherstellen, dass Ihre Webseiten, Apps und digitalen Services den EAA-Vorgaben entsprechen.
Welche Dienstleistungen sind betroffen?
Die Vorschriften betreffen eine Vielzahl von digitalen Dienstleistungen, darunter:
- Webseiten und E-Commerce-Plattformen
- Online-Banking und Zahlungsdienste
- Reisebuchungs- und Transportportale
- Digitale TV- und Telekommunikationsdienste
- E-Books, Apps und Software
Die EAA verlangt nicht unbedingt technische Details, sondern legt allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen fest. Der Grundgedanke ist, dass keine Webseite oder digitale Dienstleistung nur eine Interaktionsmöglichkeit bieten sollte. Inhalte müssen wahrnehmbar, benutzbar, verständlich und gültig für alle sein – auch für Menschen, die assistive Technologien wie Screenreader oder Untertitel verwenden.
Die EAA-Richtlinien und die WCAG 2.1:
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA sind der weltweit anerkannte Standard, um die EAA-Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen, die diese Richtlinien einhalten, gewährleisten eine bessere Zugänglichkeit für alle Nutzer.
Was passiert, wenn man sich nicht anpasst?
Die Nichteinhaltung kann hohe Bussgelder nach sich ziehen. In der EU können die Strafen je nach Land erheblich ausfallen. In der Schweiz können Strafen für Verstösse gegen Barrierefreiheit verhängt werden, die je nach Fall variieren. In Italien beträgt die Höchststrafe 50.000 €, während die Strafen in Ländern wie Spanien (600.000 €) oder Frankreich (500.000 €) noch höher sein können. Auf EU-Ebene können Strafen bis zu 1.000.000 € verhängt werden.
Aber es geht nicht nur um Strafen: Wenn Ihre Webseite nicht barrierefrei ist, verlieren Sie auch wertvolle Kunden, da Sie eine bedeutende Zielgruppe ausschliessen.
Warum Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen wichtig ist
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil:
- 66% der Unternehmen verzeichnen einen Anstieg von bis zu 50% im organischen Traffic, nachdem sie ihre Barrierefreiheit verbessert haben.
- 82% der Kunden mit Behinderungen bevorzugen und bleiben treu bei Unternehmen, die sich für Barrierefreiheit engagieren.
- Inaccessibile Webseiten verlieren jährlich 6,3 Milliarden Euro an ihre Wettbewerber.
Ihr Partner für EAA-Konformität und mehr
Swizzonic hat sich mit AccessiWay zusammengeschlossen, um Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch in der EU, bei der Umsetzung der EAA-Vorgaben zu unterstützen.
Unsere Lösungen bieten:
- Automatische Anpassung der Barrierefreiheit
- Kompatibilität mit assistiven Technologien dank Künstlicher Intelligenz
- Einhaltung der WCAG 2.1 AA
- Kontinuierliches Monitoring und rechtliche Unterstützung
Was können Sie tun, um sich vorzubereiten?
Ob Sie sich auf die EAA vorbereiten oder einfach Ihre digitale Präsenz optimieren möchten, wir können Ihnen helfen, Ihre Webseite zukunftssicher und barrierefrei zu gestalten.
Einhaltung und Wachstum: Die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen
🛡️ Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite bis zum 28. Juni 2025 konform ist.
🌍 Machen Sie Ihre Webseite für alle zugänglich – auch für Menschen mit Behinderungen.
📈 Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern und steigern Sie den Traffic.
👉 Werden Sie jetzt vollständig konform:
- Erkunden Sie die Barrierefreiheit mit Swizzonic.
- Lesen Sie unseren Leitfaden zur EAA-Konformität.
Fazit:
Auch wenn der EAA als Gesetz vorerst nur in der EU gilt, betrifft er dennoch viele Schweizer Unternehmen, die mit der EU zusammenarbeiten. Wer bis zum 28. Juni 2025 nicht auf die Barrierefreiheit umstellt, läuft Gefahr, wichtige Kunden zu verlieren und Strafen zu riskieren. Nutzen Sie die Chance, Ihre digitale Präsenz inklusiv und zukunftssicher zu gestalten!